Forschungsseminar
„Politik und Wirtschaft“
Protokoll zur Sitzung vom 2. Juli 2015
Beginn: 17.15 Uhr
Ende: 19.15 Uhr
Ort: Grimmaische Str. 12., SR. 12
Protokoll: F. Quaas
Anwesende: Fehlberg,
Frank; Gräbe, Hans-Gert; Köster, Robert; Müller, Karsten;
Quaas, Friedrun; Quaas, Georg; Scholz, Richard
Entschuldigt: Arglist,
Felix
Tagesordnung:
TOP 1: Protokoll vom
18.6.2015
TOP 2: Zur
Gültigkeit des Gesetzes der fallenden Lohnquote. Was bisher geschah – Debatte
zw. G. Quaas und F. Fehlberg
TOP 3: Ableitung einiger Formeln
Pikettys (Quaas/Quaas)
TOP 4: Weitere Vorgehensweise
ad TOP 1:
Zum Protokoll gibt es eine
Erklärung von G. Quaas, die an das Protokoll angefügt wird.
ad TOP 2:
Die Diskussion dreht sich
(chronologisch) um die folgenden Punkte:
- Kann
man am Verhalten der Lohnquote erkennen, dass sich das „Gesetz der
fallenden Lohnquote“ durchsetzt? G.Q. vermutet ein Erschleichen der
theoretischen Begründung durch Rodbertus. Da unter anderem das Existenzminimum
heute anders als zu Zeiten von Rodbertus bestimmt ist, habe dieser nicht
zeigen können, dass das von ihm behauptete Gesetz wirklich gilt. F.F.
versteht Rodbertus‘ Lohngesetz nicht als absolutes Gesetz, sondern als ein
historisches. Mit freien Märkten und der Durchsetzung des Kapitalismus
habe sich eine Konstanz des Lohnes im Sinne einer gravitierenden,
am Existenzminimum orientierenden Größe ergeben. R.S. stellt die
Frage nach dem Grad des Steigens des Existenzminimums. H.-G.G. möchte klargestellt
wissen, ob es sich um ein empirisches oder logisches Gesetz handele.
Eventuelle Analogie zum Gesetz des tendenziellen Falls der Profitrate,
dessen logischer Stellenwert nicht dem empirischen entspreche.
- Diskutiert
werden die Begriffe Lohnhöhe, Lohnquote, relative Armut und Probleme ihrer
Messbarkeit. Ist die formelmäßige Bestimmung der Lohnquote durch Rodbertus
kompatibel mit der VGR? (H.-G.G. mit Bezug auf das Diskussionspapier).
Rodbertus‘ Bestimmung des Nationaleinkommens (NP) zieht zwar die
Vorleistungen, nicht aber die Abschreibungen von der Wertschöpfung ab. Bei
der Lohnquotenbestimmung durch Rodbertus beziehen sich demgemäß die
Lohneinkommen auf den so bestimmten Wert des Nationaleinkommens. Ob
Rodbertus Recht habe, sei daher nicht ganz jenseits einer Glaubensfrage
(F.F.), was G.Q. mit Bezug auf die Prüfung des wissenschaftlichen
Anspruchs zurückweist. H.-G.G sieht Ähnlichkeiten zu den unscharfen
Äußerungen der Volkswirte heute, die Ideologien als unbewusste Annahmen
implizieren.
- Andere
Autoren sprechen auch von fallenden Lohnquoten, sogar von trendmäßigen
Rückgängen (in diesem Fall für Österreich), benutzen aber eine andere
Lohnquotenformel als Rodbertus, da die Abschreibungen Berücksichtigung
finden (Hinweis auf Jürgen Kromphardt von F.Q.) In diesem Kontext wird die technologische
Begründung einer fallenden Lohnquote noch einmal hinterfragt (H.-G.G.).
- G.Q. zeigt
anhand empirischer Daten, dass die Lohnquote für Deutschland keine
eindeutige Tendenz hat, weder zum Fallen noch zu Steigen. Die Graphik
zeigt u.a. die politische Beeinflussung der Lohnquote, die allerdings
mitunter kontraintuitiv ist.
- F.F.
bringt hinsichtlich der zu erkennenden Gesetzmäßigkeiten den von Georg
Fülberth stammenden Begriff der Kapitalistik in die Debatte ein. Die
aufzudeckenden absoluten und spezifischen Strukturen determinieren jede
warenproduzierende Gesellschaft, wenn man sie unter
stofflich-gebrauchswertmäßig-physischem Aspekt betrachtet. Insofern spielt
die kapitalistische Gesellschaftsformation keine herausgehobene Rolle.
- Abschließend
wird der Zusammenhang zwischen Kapitalismus und bürgerlicher Rechtsordnung
diskutiert.
ad TOP 3:
Das Formelpapier zu Piketty (Quaas/Quaas)
kann aus Zeitgründen nicht mehr diskutiert werden und wird auf die nächste
Sitzung verschoben.
ad TOP 4:
In der Sitzung am 16.7. soll
außerdem eine summarische Diskussion (G.Q.) zu Piketty geführt werden, auf
Vorschlag von F.F. unter Einbeziehung eines Papiers von Till van Treeck.
Im Anschluss an die Sitzung
findet auf Einladung von F. u. G. Quaas die Semsterabschlussfeier in einem
Restaurant im Zentrum statt.